1. Zone, allgemeine Abstimmung. | 2. Zone, Abstimmung nach Gemeinden.Gedruckte Beschriftung der Rückseite:
Wer ist in Schleswig stimmberechtigt? | Nach Artikel 109 des Friedensvertrages: Stimm- | berechtigt ist jede Person, die bei Inkrafttreten des | Friedensvertrages das 20. Lebensjahr vollendet hat | und in der Abstimmungszone geboren ist oder dort | bereits vor dem 1.1.1900 ihren Wohnsitz hatte. | Jeder stimmt in der Gemeinde ab, in der er seinen | Wohnsitz hat oder aus der er stammt. | Auskunft über Reisegelegenheit, Unterkunft, | Verpflegung usw. erteilt der Deutsche Aus- | schuß für Schleswig, Flensburg, Norder- | hofenden 20. | Besorgt Euch sofort Geburtsschein, verheiratete Frauen auch Heiratsurkunde!
urn:nbn:de:gbv:700-2-0018174-1
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:700-2-0018174-1
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