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Hilarius immergrün | Post - HeiriGedruckte Beschriftung der Rückseite:
Wengi. | Belagerung v. Solothurn
Den Besitzern von Festkarten sind folgende Rechte eingeräumt:
1. Zutritt zur Eröffnungsfeierlichkeit, zu allen Concerten, zur Haupt- | probe und Preisvertheilung auf den ersten Platz.
2. Zutritt auf die Sängerbühne während allen Festessen, Zutritt zu | den Festessen selbst, soweit der Raum es gestattet und gegen Vorweisung | der beim Finanz-Comité zu lösenden Speisekarte.
Die Eintrittskarten sind beim Eintritt jedesmal vorzuweisen.
urn:nbn:de:gbv:700-2-0027085-6
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:700-2-0027085-6
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