Deutschland, Deutschland über alles

Alternativer Titel: Deutschland-Lied/Einigkeit und Recht und Freiheit/Lied der Deutschen/Nationalhymne

Normincipit

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Beschreibung / Text


Das Gedicht von Fallersleben wurde ausdrücklich zu der Melodie des bereits bestehenden Liedes "Gott erhalte Franz den Kaiser" geschaffen. Die Idee, die Grenzen Deutschlands im Lied mit Flüssen zu paraphrasieren geht auf die strophische Dichtung "Ihr sollt 'Wilkommen' sprechen" von Walther von der Vogelweide zurück.  

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Das Lied der Deutschen, auch Deutschlandlied genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf Helgoland gedichtet.

Der konkrete Anlass für Hoffmann, das Lied zu verfassen, waren französische Gebietsansprüche auf das Rheinland in der Rheinkrise. Diese Ansprüche wies er mit dem Lied zurück, wie es auch mit anderen deutschen Rheinliedern dieser Zeit geschah. Er ergänzte dies mit weiteren Gedanken, vor allem mit dem der deutschen Einigkeit, die allein die Voraussetzung für Abwehr feindlicher Angriffe jeder Größenordnung bieten könne (erste Strophe). Der Dichter schuf sein Werk ausdrücklich zur Melodie des älteren Liedes Gott erhalte Franz, den Kaiser von Joseph Haydn (1797). Das Lied entstand auf einer Reise Hoffmanns auf die damals britische Insel Helgoland. Für lange Zeit war es jedoch nur eines der vielen Lieder der deutschen Nationalbewegung.

Größere Bedeutung erlangte das Lied erst im Ersten Weltkrieg, als die Oberste Heeresleitung (OHL) verlautbaren ließ, es sei bei einem Gefecht in der Nähe des belgischen Ortes Langemarck nördlich von Ypern spontan von deutschen Soldaten angestimmt worden. Die OHL kommentierte die Ereignisse vom 10. November 1914 am folgenden Tag mit einem – offensichtlich propagandistisch formulierten – folgenreichen Bericht, der von fast allen deutschen Zeitungen auf der ersten Seite abgedruckt wurde:

Dieser Bericht der OHL wurde von großen Teilen der deutschen Öffentlichkeit unkritisch aufgenommen und löste die Entstehung des sogenannten Mythos von Langemarck über den heldenhaften Opfergang junger Soldaten aus. Erst am 11. August 1922, in der Weimarer Republik, wurde das Deutschlandlied mit allen drei Strophen auf Veranlassung des sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur offiziellen Nationalhymne Deutschlands bestimmt.

Kurz nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg entstand zusätzlich noch eine „vierte Strophe“, die aber niemals Bestandteil der Nationalhymne war. Sie fand unter anderem Aufnahme in der Weltkriegs-Liedersammlung (1926), im Liederbuch der Deutschen Kriegsmarine (1927) und im Schlesier-Liederbuch (1936). Dort wird als Verfasser Albert Matthai genannt. Matthai schrieb diese Strophe unter dem Eindruck der Versailler Friedensverträge, die für Deutschland harte Sanktionen wie Gebietsabtretungen und hohe Reparationszahlungen mit sich brachten. Sie wurde bis in die 1930er Jahre in Frontkämpferverbänden wie dem „Stahlhelm“ und unter Deutschnationalen gesungen.

Zur Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde nur die erste Strophe gesungen, auf die danach stets das Horst-Wessel-Lied folgte.

Nach 1945 kam es zu Diskussionen über die weitere Verwendung des Liedes, bis 1952 ein offizieller Briefwechsel zwischen Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) und Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) dahingehend entschied, dass Das Lied der Deutschen insgesamt die Nationalhymne blieb, zu offiziellen Anlässen jedoch nur die dritte Strophe gesungen werden sollte. Nach der Wiedervereinigung wurde im Jahr 1991 nach einem weiteren Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) und Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) die dritte Strophe zur Nationalhymne Deutschlands erklärt.

Text

Hintergrund zu einzelnen Passagen

Napoleon

Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation ging in den Napoleonischen Kriegen unter, nicht zuletzt aufgrund internen Streites. Hatte man sich am Anfang sowohl von der Französischen Revolution als auch von den Reformen Napoleons viel versprochen, so wich dies bald einer Ernüchterung und Ablehnung angesichts der als Erniedrigung empfundenen Herrschaft des Franzosen und seiner Günstlinge. Viele Untertanen in Preußen, Sachsen, Bayern usw. suchten nach deutschen Gemeinsamkeiten: Schon vor den Befreiungskriegen wurde die Walhalla konzipiert, Die Hermannsschlacht geschrieben und die Frage Was ist des Deutschen Vaterland? gestellt. Das Metternichsche System verhinderte jedoch jahrzehntelang innenpolitische Reformen und nationale Einheit.

Deutscher Bund und Zollverein

Die Mitgliedstaaten des 1815 gegründeten Deutschen Bundes behielten zwar ihre Souveränität, doch schlossen sich die meisten nach und nach dem Deutschen Zollverein an. Politisch blieb die deutsche Frage jedoch unbeantwortet. Im Februar 1840 dichtete August Heinrich Hoffmann, der sich nach seinem Geburtsort von Fallersleben nannte, sein „unpolitisches Lied“ Der Deutsche Zollverein, das ebenfalls zur Haydn-Melodie gesungen wird. Beginnend mit „Schwefelhölzer, Fenchel, Bricken“ stellt er darin fest, dass der freie Warenaustausch von „deutschen Sachen“ (er zählt hier 33 Waren auf) mehr zu einem Bewusstsein deutscher Einheit beigetragen habe als der Deutsche Bund dies getan hätte.

Rheinkrise und Rheinlieder

Im Sommer des Jahres 1840 erlitt Frankreich eine außenpolitische Niederlage in der Orientkrise gegen eine Koalition aus Großbritannien, Russland, Österreich und Preußen. Die französische Öffentlichkeit fühlte sich gedemütigt; es war von einem „diplomatischen Waterloo“ die Rede. Das Kabinett von Adolphe Thiers lenkte die wachsende nationale Empörung gegen die Verträge des Wiener Kongresses von 1815 und gegen die benachbarten, zersplitterten deutschen Staaten: Anstelle von Eroberungen im Orient war das neue Ziel das gesamte deutsche Westufer des Rheins stromabwärts von Elsass-Lothringen, das 150 Jahre zuvor zu Beginn der deutsch-französischen Erbfeindschaft von Ludwig XIV. erobert worden war. Der Wiener Kongress hatte Elsass-Lothringen der wiederhergestellten französischen Monarchie belassen, um diese nicht zu schwächen.

Nun forderte Thiers die gesamten linksrheinischen deutschen Gebiete, in denen die Franzosen schon früher vier Départements errichtet hatten (Linkes Rheinufer). Man drohte dem Deutschen Bund offiziell und in der Presse monatelang mit Krieg und rüstete militärisch und moralisch auf. Französische Geistesgrößen wie etwa Edgar Quinet und Victor Hugo schlossen sich der Forderung nach der Rheingrenze an. Diese Rheinkrise sorgte für ein Aufleben der deutschen nationalen Bewegung, die zur Verteidigung beider Rheinufer aufrief. In Anlehnung an das Rheinlied von Nikolaus Becker entstanden weitere sogenannte Rheinlieder, wie Die Wacht am Rhein von Max Schneckenburger oder Ernst Moritz Arndts Kriegslied gegen die Wälschen.

In diesem Zusammenhang entstand auch das Lied der Deutschen, dessen Text Hoffmann von Fallersleben 1841 verfasste. Anders als in den Rheinliedern wird im Lied der Deutschen jedoch weder Frankreich noch der Rhein genannt; Hoffmann zählt aber vier andere Gewässer auf, die den damaligen deutschen Sprachraum umreißen.

In einer Persiflage aus nationalsozialistischer Sicht tauchte 1922 dann hingegen der Rhein auf: „Alles, alles über Deutschland. Feinde ringsum in der Welt, Weil es nicht zum Schutz und Trutze Brüderlich zusammenhält. Welsch der Rhein, die Weichsel polnisch, Nicht mehr deutsch das deutsche Meer, Sklavenketten trägt Germania Schmachvoll ohne Wehr und Ehr. […]“

Zu Schutz und Trutze

Der französische Philosoph Alfred Fouillée übersetzte die dritte Zeile der ersten Strophe mit „pour se défendre et attaquer“ („um sich zu verteidigen und anzugreifen“), während Hoffmann von Fallersleben einen Pleonasmus für „sich verteidigen“ verwendet hatte. Die Fehlübersetzung ändert den Charakter der Strophe; die rein defensive Absicht wird in eine teilweise aggressive („um anzugreifen“) umgedeutet.

Rechtsstaatlichkeit

In der Zeit des Vormärz (ca. 1830 bis zur Märzrevolution 1848) waren die nationale Einigung und der Wunsch nach Überwindung der Fürstenherrschaft, nach Volkssouveränität, politischer Freiheit und Selbstbestimmung Ziele der liberalen Opposition. Daher werden in der dritten Strophe die Freiheit und Brüderlichkeit der Deutschen und das Recht im Sinne der Rechtsstaatlichkeit beschworen.

Grenzen

Das besungene „Deutschland“ wird durch den Vers „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“ geographisch umgrenzt. Mit der Auswahl ein- und zweisilbiger Gewässernamen, entsprechend dem Versmaß, sowie mit der zusätzlichen Alliteration „Maas – Memel“ ist Hoffmann von Fallersleben eine besonders einprägsame Formulierung geglückt.

Von den genannten vier Gewässern (drei Flüsse und eine Meerenge) markierten zwei auch die damaligen Grenzen des Deutschen Bundes:

  • die Maas durchfloss das Herzogtum Limburg, das seit 1839 (mit Ausnahme von Maastricht und Venlo) zum Deutschen Bund gehörte;
  • die Etsch fließt durch Südtirol Richtung Adria, auf kompletter Länge im damaligen Kaisertum Österreich.

Die beiden anderen Gewässer begrenzten Territorien, die damals (noch) nicht zum Deutschen Bund gehörten, aber von der deutschen Nationalbewegung aufgrund der dortigen deutschsprachigen Bevölkerung als Teil des zu schaffenden Deutschlands betrachtet wurden:

  • der (Kleine) Belt, eine Meeresenge, liegt auf Höhe der damaligen, seit dem Vertrag von Ripen 1460 bestehenden Nordgrenze des Herzogtums Schleswig;
  • die Memel lag etwas südlich der 1422 im Frieden vom Melnosee festgelegten Nordgrenze Ostpreußens. Die drei östlichen preußischen Provinzen (Ost- und Westpreußen sowie Posen) gehörten die meiste Zeit nicht zum Deutschen Bund, aber wie ganz Preußen zum Deutschen Zollverein.

Die deutsche Sprachgrenze war nicht deutlich umrissen, am schärfsten noch in Südtirol aufgrund der klaren Ränder der Gebirgstäler sowie der Salurner Klause. Zum Niederländischen bestanden damals an der Maas (wie überall) nur fließende Übergänge, zumal nördlich der Benrather Linie bedeutende Bevölkerungsanteile im Lebensalltag ihre angestammte niederdeutsche Sprache verwendeten. Im Norden war das Dänische weiter verbreitet als heute, am Ufer des Belt war aber durchaus auch Deutsch üblich. Nördlich der Memel wurde in einigen ländlichen Gebieten auch mehrheitlich Litauisch gesprochen.

Der Dichter vermied es, an zwei wunde Punkte zu rühren, die damals kontrovers diskutiert wurden, nämlich an die Abgrenzung gegenüber Frankreich (Elsass und Lothringen) im Südwesten, und im Südosten an die Trennungslinie zwischen den deutschsprachigen Gebieten Österreichs und den slawischen, ungarischen und rumänischen Landesteilen der Habsburgermonarchie, zu der auch deutsche Siedelungsinseln wie Siebenbürgen oder das Banat gehörten. Die Etsch als „Südgrenze“ steht, obwohl in die Adria mündend, nur für Südtirol, während das österreichische Kaiserreich damals weiter nach Süden reichte.

Heute befindet sich die Sprachgrenze insbesondere im Osten weit von der Memel entfernt. Die Staatsgrenzen der Bundesrepublik stimmen seit den Vereinbarungen im 1990 geschlossenen deutsch-polnischen Grenzvertrag mit Wirkung zum 16. Januar 1992 auch völkerrechtlich und endgültig an keiner Stelle mit den geographischen Angaben des Liedes überein; die Maas fließt aber streckenweise nur wenige Kilometer westlich der deutsch-niederländischen Grenze. Nordschleswig musste 1920 abgetreten werden, die deutsche Minderheit macht dort heute noch etwa 6 % der Bevölkerung aus. Südtirol fiel nach dem Ersten Weltkrieg an Italien und wurde zur heutigen autonomen Provinz „Alto Adige“ („Hoch-Etsch“), Deutsch ist – neben Italienisch – inzwischen wieder Amtssprache. Die größte Verschiebung der deutschen Sprachraumgrenzen erfolgte im Osten durch die Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg, in deren Folge die Oder-Neiße-Grenze geschaffen wurde. Die Memel ist Grenze zwischen dem russischen Kaliningrader Gebiet und Litauen.

Mit dem Einfall, die Grenzen Deutschlands im Lied durch den Verlauf von Flüssen zu paraphrasieren, griff Hoffmann von Fallersleben auf eine Idee Walthers von der Vogelweide zurück, der – wahrscheinlich im Jahr 1198 oder kurz danach – in seinem Ir sult sprechen willekomen formuliert hatte:

In seiner Kinderhymne (Anmut sparet nicht noch Mühe), die Bertolt Brecht 1950 anlässlich der ins Auge gefassten Wiedereinführung des Liedes der Deutschen als Nationalhymne der Bundesrepublik als bewussten Gegenentwurf dichtete, aktualisierte er den geografischen Bezug mit den Versen „Von der See bis zu den Alpen / Von der Oder bis zum Rhein“. Entsprechend dem damals auch in der DDR erhobenen gesamtdeutschen Vertretungsanspruch bezog sich diese Abgrenzung auf jene im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs entstandenen Grenzen, die im Wesentlichen mit denen der Bundesrepublik seit 1990 identisch sind.

Zweite Strophe

Auch für die zweite Strophe ließ sich Hoffmann von Fallersleben vom Preislied Ir sult sprechen willekomen des Walther von der Vogelweide inspirieren. In einem Brief vom 27. August 1841 an seine unerfüllte Jugendliebe Henriette von Schwachenberg aus Westfalen schrieb er:

Einigkeit

Schon im Juni 1841 nahm Hoffmann von Fallersleben in seinem in den Unpolitischen Liedern veröffentlichten Gedicht Eins und Alles Bezug auf den Gedanken eines geeinten Deutschland jenseits der Einzelinteressen von Fürsten:

Die „Einigkeit“ in der dritten Strophe ist vermutlich von den Worten des sterbenden Attinghausen in Schillers Wilhelm Tell („Seid einig – einig – einig“) und von Seumes Gedicht An das deutsche Volk beeinflusst („[…] Hass und Spaltung herrscht in unsern Stämmen, Einheit nur kann das Verderben hemmen […]“).

Textvariante in der dritten Strophe

Das Lied der Deutschen ist unter anderem von seinem Autor auch als Trinklied verstanden worden, was den Lobgesang auf deutschen Wein, deutsche Frauen und deutschen Sang in der zweiten Strophe erklärt. Der Autor hat in seiner eigenen Niederschrift als Alternative zu

auch den Trinkspruch

vorgesehen.

Melodie

Das Lied der Deutschen wurde seit seiner Entstehung meist nach der von Joseph Haydn zu Worten von Lorenz Leopold Haschka für Kaiser Franz II. komponierten Hymne Gott erhalte Franz, den Kaiser gesungen. In den ersten Jahrzehnten nach 1841 entstanden noch 58 weitere Vertonungen des Textes. Haydn ließ sich möglicherweise von dem kroatischen Volkslied Vjutro rano se ja stanem inspirieren, mit dessen ersten drei Takten die Hymne beginnt. Erstmals aufgeführt wurde sie am 12. Februar 1797 im Wiener Burgtheater anlässlich des 29. Geburtstags Franz’ II. (des späteren Doppelkaisers Franz I.). Nachdem dieser als Kaiser von Österreich 1804 das Kaisertum Österreich gegründet hatte, war sie bis 1918 die Melodie der österreichischen Kaiserhymne, deren Text jeweils an den herrschenden Kaiser angepasst wurde.

Geschichte

Bericht Hoffmanns zur Entstehung

Hoffmann von Fallersleben wurde 1841 auf Helgoland von seinem Hamburger Verleger Julius Campe besucht, der ihm das Lied abkaufte. Er berichtet 1868 darüber:

Uraufführung und Verwendung 1871–1945

Ab 3. Oktober 1841 hielt sich der liberale badische Politiker Karl Theodor Welcker in Streit’s Hotel am Jungfernstieg in Hamburg auf. Am 5. Oktober „abends 10 ½“ wurde ihm „ein Ständchen gebracht“. Im Beisein Hoffmanns sangen Mitglieder der Hamburger Liedertafel und der Hamburger Turnerschaft von 1816 „bei Fackelschein und mit Hornmusik“ des Hamburger Bürgermilitärs vor dem Hotel erstmals öffentlich „Deutschland, Deutschland über alles“. Der Hamburger Journalist François Wille brachte ein Hoch auf Welcker aus. Zum Schluss sang man Hoffmanns Deutsche Worte hör’ ich wieder (Rückkehr aus Frankreich) und Karl Follens Bundeslied „Brause, du Freiheitssang“, begrüßte Welcker und überreichte ihm das „Lied der Deutschen“.

Im folgenden Jahr nahm Hoffmann den Liedtext in seinen Band Deutsche Lieder aus der Schweiz auf. Obwohl Campe im Erstdruck den Hinweis „Text Eigentum des Verlegers“ angebracht hatte, wurde das Lied mangels damaliger Rechtsverbindlichkeit bald nachgedruckt und fand seinen Weg in zahlreiche Kommers- und andere Liederbücher.

In seiner Entstehungszeit war das Lied wenig beachtet, und zwar weil erstens mit der Beilegung der Orientkrise im Sommer 1841 die Kriegsgefahr gebannt war und zweitens das Lied nicht wie das Rheinlied ein Kampflied war, sondern mehr besinnlich als kriegerisch wirkte. Auch nach der Reichsgründung von 1871 wurde das bis dahin bereits in Preußen übliche Lied Heil dir im Siegerkranz im Sinne einer Nationalhymne verwendet und die Hymne Hoffmanns von Fallersleben durch die Krone als republikanisch abgelehnt. Beim Volk war zu dieser Zeit dagegen auch Die Wacht am Rhein beliebt. Eine offizielle Hymne gab es nicht. Das Lied der Deutschen war damals ein beliebtes patriotisches Lied unter mehreren. Bei einer offiziellen Gelegenheit wurde es erstmals 1890, bei der Feier anlässlich der Übernahme von Helgoland (infolge des Helgoland-Sansibar-Vertrags), aufgeführt. In der Folge dieses Vertrages gründete sich 1891 der Alldeutsche Verband, der die imperialen Expansionsbestrebungen aufnahm und kanalisierte und das „über alles in der Welt“ in diese Richtung interpretierte. Seitdem wertete man zunehmend auch in Großbritannien das „über alles“ als Zeichen des Expansionsstrebens. Wie Victor Klemperer später in seinem LTI – Notizbuch eines Philologen schrieb, gab es aber noch eine andere Deutung; für ihn drückten die Worte im Ersten Weltkrieg „nur die Wertschätzung des Gemüts, die der Patriot seinem Vaterland entgegenbringt“, aus.

Erst in der Weimarer Republik, am 11. August 1922, wurde das Lied der Deutschen mit allen drei Strophen vom sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur Nationalhymne erklärt.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurden die zweite und die dritte Strophe des Liedes der Deutschen nicht mehr bei öffentlichen Anlässen gesungen. Wenn die Nationalhymne gespielt und gesungen wurde, folgte in der Regel das Horst-Wessel-Lied, die Parteihymne der Nationalsozialisten; 1940 wurde dies Vorschrift. Das Ziel war die Symbolisierung der Einheit zwischen NSDAP und Staat. Mit dem Beibehalten wenigstens eines Teiles des Liedes der Deutschen knüpften die Nationalsozialisten aber nicht etwa an die Tradition der Weimarer Republik an: Vielmehr ging ihre Begeisterung für das Lied auf den Mythos von Langemarck zurück, nach dem deutsche Soldaten im Ersten Weltkrieg Deutschland, Deutschland über alles singend in die Schlacht gezogen sind. Die von den Nationalsozialisten verwendeten Symbole versuchten häufig, eine Kontinuität mit der Zeit vor der Weimarer Republik herzustellen. Dies gilt nicht nur für die Hymne, sondern bereits für den Begriff „Drittes Reich“. Die Hakenkreuzflagge der Nationalsozialisten griff die Farben Schwarz-Weiß-Rot auf, die Farben des Deutschen Reiches von 1871.

Nach Kriegsende verbot der Alliierte Kontrollrat zwar den Gebrauch charakteristischer „nazistischer oder militärischer Grußformen“, nicht aber das Lied der Deutschen oder auch nur dessen öffentlichen Gesang. Nur in der amerikanischen Zone war „das Singen oder Spielen […] irgendwelcher Militär- oder Nazi-Lieder oder […] deutscher National- oder Nazi-Hymnen“ untersagt. Es ist zweifelhaft, ob davon auch die dritte Strophe des Liedes der Deutschen erfasst war, weil sie bekanntlich in der Zeit des Nationalsozialismus keine offizielle Verwendung mehr gefunden hatte. In der französischen Zone gab es überhaupt kein Verbot, auch nicht in der britischen Zone. Eine Verordnung der Militärregierung vom 15. September 1945 verbot lediglich „das öffentliche Singen oder Spielen militärischer oder Nazi-Lieder oder Melodien“. 1949 wurden diese Verbote von der Alliierten Hohen Kommission aufgehoben.

Die „vierte Strophe“ oder „Trotzstrophe“

1921 schrieb Albert Matthai als Reaktion auf den verlorenen Weltkrieg und den Versailler Vertrag eine Ergänzung, die Aufnahme in das Liederbuch der Deutschen Kriegsmarine von 1927 fand und bis in die 1930er Jahre vor allem in Frontkämpferverbänden wie dem Stahlhelm und unter Deutschnationalen gesungen und von ihnen als „vierte Strophe“ bezeichnet wurde. Sie war jedoch nie Bestandteil der Nationalhymne.

Bundesrepublik Deutschland

Bereits am 18. April 1950 forderte Bundeskanzler Konrad Adenauer in einer Rede im Berliner Titania-Palast die Zuhörer auf, die dritte Strophe des Liedes der Deutschen zu singen. Dieses wurde dann durch einen im Bulletin der deutschen Bundesregierung veröffentlichten Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss im Mai 1952 offiziell zur Nationalhymne der Bundesrepublik. Darin erklärte Heuss, dass er „der Bitte der Bundesregierung nachkomme“, die durch Adenauer „erneut“ darum gebeten hatte, „das Hoffmann-Haydn’sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden.“

Dennoch wurde Bundeskanzler Konrad Adenauer bei seinem ersten Staatsbesuch 1953 in Chicago mit dem Kölner Karnevalslied Heidewitzka, Herr Kapitän anstatt einer Nationalhymne begrüßt. Auch ein anderes Lied von Karl Berbuer, der Trizonesien-Song – eine Anspielung auf die drei Besatzungszonen der Westmächte –, wurde zuvor bei offiziellen Empfängen gespielt.

Auf Bitte des damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger nahm 1977 der Schlagersänger Heino das Lied der Deutschen mit allen drei Strophen für eine Single-Veröffentlichung auf, die nur für den Schulunterricht des Landes gedacht war, und erntete damit kritische Reaktionen.

Der Literaturwissenschaftler Jost Hermand hielt es 1979 für unmöglich, Lied und historische Rezeption zu trennen. Es genüge nicht, das Lied der Deutschen einfach durch einen Hinweis auf seine demokratische Vergangenheit zu rechtfertigen.

Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde nur die dritte Strophe des Liedes der Deutschen Nationalhymne des vereinigten Deutschland. Bundespräsident Richard von Weizsäcker schrieb Bundeskanzler Helmut Kohl in einem Brief vom 19. August 1991: „Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk“, und dieser stimmte dem mit Schreiben vom 23. August 1991 „namens der Bundesregierung“ zu. Der Briefwechsel wurde zunächst im Bulletin der Bundesregierung vom 27. August 1991 veröffentlicht und als Bekanntmachung vom 19. November 1991 dann noch einmal im Bundesgesetzblatt Nr. 63 vom 29. November 1991.

Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits unter Umständen auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können.

Das Singen des Liedes wurde zwar nach dem Zweiten Weltkrieg von den amerikanischen Militärbehörden für kurze Zeit verboten, jedoch stellt heute das Abspielen oder Singen der ersten und zweiten Strophe – die offiziell kein Teil der Nationalhymne sind – keine strafbare oder verbotene Handlung dar; allerdings wird das Singen insbesondere der ersten Strophe in der öffentlichen Meinung zuweilen als Ausdruck einer nationalistischen Einstellung gewertet.

175 Jahre nach der Dichtung und Erstaufführung des Liedes wurde am 6. Oktober 2016 eine 20-Euro-Gedenkmünze vom Bundesfinanzministerium herausgegeben, auf deren Vorderseite ein Porträt von Hoffmann von Fallersleben mit der Unterschrift EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT zu sehen ist. Der Rand ist mit … SIND DES GLUECKES UNTERPFAND und 175 Jahre Deutschlandlied beschriftet. Am selben Tag veröffentlichte das Bundesfinanzministerium über die Deutsche Post AG zudem eine Sonderbriefmarke zu 70 Cent, auf der die Nationalhymne zu lesen ist. Vorgestellt wurden beide am 26. August 2016 durch Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, auf Helgoland.

Manuskript

Der Nachlass des Dichters und Philologen Hoffmann von Fallersleben gelangte 1903 durch seinen Sohn in die Königliche Bibliothek, die heutige Staatsbibliothek zu Berlin. Ein Teil dieses Nachlasses wurde im Zweiten Weltkrieg zum Schutz vor Kriegszerstörung in das schlesische Kloster Grüssau ausgelagert und gelangte nach Ende des Krieges, als das Gebiet östlich von Oder und Lausitzer Neiße unter polnische Verwaltung kam, in polnischen Besitz. Dieser Teilnachlass befindet sich heute in der Biblioteka Jagiellonska in Krakau und gehört dort zu den Berliner Beständen, den sogenannten Berlinka. In dem kleineren Teil des Nachlasses, der weiterhin in der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin aufbewahrt wird, befindet sich eine eigenhändige Handschrift des Deutschlandliedes mit der Signatur „Nachl. Hoffmann v. Fallersleben 70“.

Ob diese Handschrift, die das eigenhändige Datum 26. August 1841 trägt, die Originalhandschrift (die Urschrift) des Liedes der Deutschen ist, lässt sich nicht feststellen. Eine weitere eigenhändige Handschrift des Liedes der Deutschen mit der gleichen Datierung findet sich in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund.

Literatur

  • Hans Jürgen Hansen: Heil Dir im Siegerkranz – Die Hymnen der Deutschen. Gerhard-Stalling-Verlag, Oldenburg/Hamburg 1978, ISBN 3-7979-1950-6.
  • Gerhard Müller: Lieder der Deutschen. Brechts „Kinderhymne“ als Gegenentwurf zum „Deutschlandlied“ und zur „Becher-Hymne“. In: Dreigroschenheft, Augsburg, Heft 1/2010 (Typoskript des Autors (leicht erweitert); PDF; 886 kB).
  • Roland Schlink: Hoffmann von Fallerslebens vaterländische und gesellschaftskritische Lyrik. Stuttgart 1981, ISBN 3-88099-097-2, insb. S. 45–69.
  • Eberhard Rohse: „Das Lied der Deutschen“ in seiner politischen, literarischen und literaturwissenschaftlichen Rezeption. In: Hans-Joachim Behr, Herbert Blume, Eberhard Rohse (Hrsg.): August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1798–1998. Festschrift zum 200. Geburtstag (= Braunschweiger Beiträge zur deutschen Sprache und Literatur, Bd. 1). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 1999, ISBN 3-89534-281-5, S. 51–100.
  • Eberhard Rohse: Das "Ende vom Lied"? Zur Deutschlandlied-Rezeption Gerhart Hauptmanns. In: Marek Halub und Kurt G.P. Schuster (Hrsg.): Hoffmann von Fallersleben. Internationales Symposion Wroclaw/Breslau 2003 (= Braunschweiger Beiträge zur deutschen Sprache und Literatur, Bd. 8). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2005, ISBN 3-89534-538-5, S. 257–283.
  • Peter Reichel: Schwarz, Rot, Gold. Kleine Geschichte deutscher Nationalsymbole nach 1945. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-53514-3.
  • Rainer Daehnhardt: Geburt, Tod und Auferstehung des Deutschlandliedes. Eine Dokumentensammlung. Publicações Quipu, Parede 2003, ISBN 972-8408-50-1.
  • Herbert Blume: Maas, Memel, Etsch und Belt. Die Gewässer in Hoffmanns „Lied der Deutschen“. In: Marek Halub, Kurt G.P. Schuster (Hrsg.): Hoffmann von Fallersleben. Internationales Symposion Wroclaw/Breslau 2003 (= Braunschweiger Beiträge zur deutschen Sprache und Literatur, Bd. 8). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2005, ISBN 3-89534-538-5, S. 247–266.
  • Jürgen Zeichner: Einigkeit und Recht und Freiheit – Zur Rezeptionsgeschichte von Text und Melodie des Deutschlandlieds von 1933 bis heute. PapyRossa, Köln 2008, ISBN 978-3-89438-399-2.
  • Clemens Escher: Deutschland, Deutschland, Du mein Alles. Die Deutschen auf der Suche nach ihrer Natiomalhymne 1949–1952. Schöningh, Paderborn 2017, ISBN 978-3-506-78715-6.

Siehe auch

  • Deutschland, Deutschland über alles, Anthologie von Kurt Tucholsky und John Heartfield aus dem Jahr 1929

Weblinks

  • Die Nationalhymne – Geschichte und Entstehung des Deutschlandliedes (Quelle: Bundesregierung)
  • Grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum strafrechtlichen Schutz
  • Gisela Probst-Effah: Das 20. Jahrhundert in Liedern
  • Die Bundesregierung: Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland
  • Digitalisat des Erstdrucks von 1841
  • Peter Reichel: Briefwechsel zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland, 1952/1991 auf 1000dokumente.de

Einzelnachweise

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